AGB Audioproduktion

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen des Produzenten im Bereich Audioproduktion, Sprechervermittlung, Musiklizenzen, Sounddesign und Werbung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

2. Leistungen

Die futux digitale medien Produktion Stefan Schmidt (im Folgenden Produzent genannt) erbringt die im Angebot spezifizierten Leistungen:

  • Konzept & Text
  • Sprecher:innen-Casting & Aufnahme
  • Tonaufnahme / Regie
  • Editing, Mischung, Mastering
  • Musikrecherche oder Komposition
  • Nutzungsrechtseinholung
  • Bereitstellung der finalen Audiodateien

Nicht Bestandteil sind:
Rechtliche Prüfungen, CI-Entwicklung, Projektdateien, Rohdaten oder zusätzliche Versionen – außer im Angebot geregelt.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber liefert:

  • geprüfte, rechtlich zulässige Inhalte
  • korrekte Marken- und Produktinformationen
  • CI-Vorgaben
  • Freigaben (Text, Sprecher, Musik, Rohfassung, Endfassung)

Für Verzögerungen durch verspätete Informationen haftet der Produzent nicht.

4. Vergütung & Kosten

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.

4.1 Zahlungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

4.2 Fremdkosten

Sprecher:innen, Musiklizenzen, Studios oder technische Zusatzkosten werden gesondert berechnet.

4.3 Mehrkosten

Mehrkosten entstehen bei:

  • zusätzlichen Korrekturschleifen
  • Sprecherwechsel
  • Textänderungen nach Freigabe
  • Musikwechsel
  • zusätzlichen Längen, Formaten, Sprachversionen
  • technischen Anpassungen (Radio-/Streaming-/Social-Spezifikationen)

5. Nutzungsrechte

5.1 Allgemeine Rechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot definierten Nutzungsrechte:

  • zeitlich: z. B. 12 Monate
  • räumlich: z. B. DACH
  • medial: z. B. Radio, Online-Audio, Social Media, Website

Alle Rechte sind nicht exklusiv außer ausdrücklich vereinbart.

5.2 Erweiterungen

Laufzeit-, Gebiets- oder Medienerweiterungen sind kostenpflichtig und nur schriftlich möglich.

5.3 Weitergabe

Eine Weitergabe der Spots an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

5.4 Rohmaterial & Projektdateien

Rohspuren, Takes, Sessions und Projektdateien bleiben Eigentum des Produzenten.
Herausgabe nur gegen gesonderte Vergütung.

6. Sprecher*innenrechte

6.1 Sprecherhonorare

Es gelten die Tarife der Sprecher*innen und der Buyout-Modelle (VDS/GVL oder individuelle Tarife).

6.2 Basis-Buyout

Wenn nicht anders vereinbart:

  • 12 Monate
  • Deutschland
  • definierte Medien (z. B. Radio oder Online-Audio)

6.3 Erweiterte Buyouts

Für folgende Nutzungen sind zusätzliche Buyouts erforderlich:

  • TV/Kino
  • DOOH / POS / In-Store
  • International
  • Social-Media-Ads
  • Exklusivität im Segment
  • Laufzeitverlängerungen

Der Produzent erwirbt die Rechte und gibt sie 1:1 weiter.

7. Musikrechte

7.1 Produktionsmusik

Nutzung gemäß Lizenzmodell der jeweiligen Musikbibliothek.

7.2 GEMA-Musik

Der Auftraggeber ist für An- und Abmeldung bei der GEMA verantwortlich.
GEMA-Kosten trägt ausschließlich der Auftraggeber.

7.3 Komposition

Bei individueller Komposition gelten die vereinbarten Rechte im Angebot.

8. Rechtliche Verantwortung

Der Auftraggeber ist vollständig verantwortlich für:

  • die rechtliche Zulässigkeit des Spots
  • Werbeaussagen (UWG, Preisangaben, Produktversprechen)
  • Marken- und Schutzrechte
  • medizinische/technische Aussagen
  • CI/Kampagnen-Vorgaben
  • Musikrechte für angeliefertes Material

Der Produzent führt keine rechtliche Prüfung durch.

9. Haftung

Der Produzent haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder rechtliche Risiken aus Werbeaussagen.

10. Lieferung & technische Anforderungen

Der Spot wird in den vereinbarten Formaten geliefert:

  • WAV / MP3
  • 44.1 oder 48 kHz
  • 16 oder 24 bit
  • Loudness nach Vorgabe (z. B. EBU R128)

Angepasste Exporte oder weitere Varianten sind kostenpflichtige Zusatzleistungen.

11. Stornierung

Storniert der Auftraggeber den Auftrag:

  • bis Textfreigabe: 25 %
  • nach Textfreigabe, vor Aufnahme: 50 %
  • nach Aufnahme: 100 % + Fremdkosten

Bereits erbrachte Leistungen werden immer abgerechnet.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über Inhalte, Daten und Geschäftsprozesse – auch nach Vertragsende.

13. Gerichtsstand, Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Düsseldorf.