AGB Audioproduktion
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen des Produzenten im Bereich Audioproduktion, Sprechervermittlung, Musiklizenzen, Sounddesign und Werbung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
2. Leistungen
Die futux digitale medien Produktion Stefan Schmidt (im Folgenden Produzent genannt) erbringt die im Angebot spezifizierten Leistungen:
- Konzept & Text
- Sprecher:innen-Casting & Aufnahme
- Tonaufnahme / Regie
- Editing, Mischung, Mastering
- Musikrecherche oder Komposition
- Nutzungsrechtseinholung
- Bereitstellung der finalen Audiodateien
Nicht Bestandteil sind:
Rechtliche Prüfungen, CI-Entwicklung, Projektdateien, Rohdaten oder zusätzliche Versionen – außer im Angebot geregelt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber liefert:
- geprüfte, rechtlich zulässige Inhalte
- korrekte Marken- und Produktinformationen
- CI-Vorgaben
- Freigaben (Text, Sprecher, Musik, Rohfassung, Endfassung)
Für Verzögerungen durch verspätete Informationen haftet der Produzent nicht.
4. Vergütung & Kosten
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
4.1 Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
4.2 Fremdkosten
Sprecher:innen, Musiklizenzen, Studios oder technische Zusatzkosten werden gesondert berechnet.
4.3 Mehrkosten
Mehrkosten entstehen bei:
- zusätzlichen Korrekturschleifen
- Sprecherwechsel
- Textänderungen nach Freigabe
- Musikwechsel
- zusätzlichen Längen, Formaten, Sprachversionen
- technischen Anpassungen (Radio-/Streaming-/Social-Spezifikationen)
5. Nutzungsrechte
5.1 Allgemeine Rechte
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot definierten Nutzungsrechte:
- zeitlich: z. B. 12 Monate
- räumlich: z. B. DACH
- medial: z. B. Radio, Online-Audio, Social Media, Website
Alle Rechte sind nicht exklusiv außer ausdrücklich vereinbart.
5.2 Erweiterungen
Laufzeit-, Gebiets- oder Medienerweiterungen sind kostenpflichtig und nur schriftlich möglich.
5.3 Weitergabe
Eine Weitergabe der Spots an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
5.4 Rohmaterial & Projektdateien
Rohspuren, Takes, Sessions und Projektdateien bleiben Eigentum des Produzenten.
Herausgabe nur gegen gesonderte Vergütung.
6. Sprecher*innenrechte
6.1 Sprecherhonorare
Es gelten die Tarife der Sprecher*innen und der Buyout-Modelle (VDS/GVL oder individuelle Tarife).
6.2 Basis-Buyout
Wenn nicht anders vereinbart:
- 12 Monate
- Deutschland
- definierte Medien (z. B. Radio oder Online-Audio)
6.3 Erweiterte Buyouts
Für folgende Nutzungen sind zusätzliche Buyouts erforderlich:
- TV/Kino
- DOOH / POS / In-Store
- International
- Social-Media-Ads
- Exklusivität im Segment
- Laufzeitverlängerungen
Der Produzent erwirbt die Rechte und gibt sie 1:1 weiter.
7. Musikrechte
7.1 Produktionsmusik
Nutzung gemäß Lizenzmodell der jeweiligen Musikbibliothek.
7.2 GEMA-Musik
Der Auftraggeber ist für An- und Abmeldung bei der GEMA verantwortlich.
GEMA-Kosten trägt ausschließlich der Auftraggeber.
7.3 Komposition
Bei individueller Komposition gelten die vereinbarten Rechte im Angebot.
8. Rechtliche Verantwortung
Der Auftraggeber ist vollständig verantwortlich für:
- die rechtliche Zulässigkeit des Spots
- Werbeaussagen (UWG, Preisangaben, Produktversprechen)
- Marken- und Schutzrechte
- medizinische/technische Aussagen
- CI/Kampagnen-Vorgaben
- Musikrechte für angeliefertes Material
Der Produzent führt keine rechtliche Prüfung durch.
9. Haftung
Der Produzent haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder rechtliche Risiken aus Werbeaussagen.
10. Lieferung & technische Anforderungen
Der Spot wird in den vereinbarten Formaten geliefert:
- WAV / MP3
- 44.1 oder 48 kHz
- 16 oder 24 bit
- Loudness nach Vorgabe (z. B. EBU R128)
Angepasste Exporte oder weitere Varianten sind kostenpflichtige Zusatzleistungen.
11. Stornierung
Storniert der Auftraggeber den Auftrag:
- bis Textfreigabe: 25 %
- nach Textfreigabe, vor Aufnahme: 50 %
- nach Aufnahme: 100 % + Fremdkosten
Bereits erbrachte Leistungen werden immer abgerechnet.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über Inhalte, Daten und Geschäftsprozesse – auch nach Vertragsende.
13. Gerichtsstand, Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Düsseldorf.