Solardächer in NRW illegal

24. September 2010 | von Stefan Schmidt | Rubriken: Schwerpunkt

Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster schreckt die Besitzer von Solardächern auf: Die meisten dieser Anlagen in Nordrhein-Westfalen sollen ohne die erforderliche Baugenehmigung illegal sein. Die rein private Nutzung ist nicht genehmigungspflichtig, die meisten Anlagen speisen aber Strom ins Netz ein – und fallen damit unter die Genehmigungspflicht, weil die Nutzung des Gebäudes geändert würde. Solaranlagen seien in NRW demnach nur genehmigungsfähig, wenn mehr als die Hälfte des Stroms für den Eigenbedarf genutzt würde.
Auslöser des Prozesses war die Anlage einer Firma, die für 320.000 Euro in Solartechnik investieren wollte. Nun darf sie die Anlage nicht in Betrieb nehmen.
Waren Solaranlagen also in der Vergangenheit nicht Teil des Bauantrages bzw. besitzen eine eigene Baugenehmigung, haben die Besitzer nun ein Problem. Das Bauministerium muss nun handeln – hier wollte man ursprünglich nur die Auswüchse auf den Bauernhöfen einschränken.
Der Bericht der Münsterschen Zeitung dürfte in den nächsten Tagen für reichlich Unruhe sorgen.

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